19.05.2016
Stellungnahme der Ortsvorsteherin Sanja Tömmes zur aktuellen Diskussion um das Burkini Verbot im Auenheimer Schwimmbad
Liebe Auenheimerinnen und Auenheimer,
das Thema „Schwimmbad“ war in den letzten Tagen in aller Munde. Leider gab es diesbezüglich auch etliche Fehlinformationen und -interpretationen.
Da es einem großen Teil der Bevölkerung -aus welchen Gründen auch immer- nicht möglich war, an der letzten Ortschaftsratsitzung Teil zu nehmen – und somit sich direkt über die Beweggründe und Entscheidungsgrundlagen des Ortschaftsrates zu informieren, möchte ich dies auf diesem Wege nachholen.
Burkini
Im Winter kam es im Kehler Hallenbad zu der Situation, dass der verantwortliche Bademeister/In entscheiden musste, ob er einer Burkiniträgerin das Baden erlauben darf. Diese Entscheidung ist auf Grund einer fehlenden klaren Anweisung durch die Bädersatzung nicht möglich. Sicher gibt es Burkinis, die aus dem gleichen Stoff wie Badeanzüge sind, doch leider ist für das verantwortliche Bäderpersonal nicht sofort ersichtlich, ob
Deshalb wurde das Bedürfnis einer klaren Regelung bezüglich Burkini-Nutzung im Auenheimer Schwimmbad von den Bediensteten -die tagtäglich mit den Problemen vor Ort konfrontiert sind- an den Auenheimer Ortschaftsrat übermittelt.
In der öffentlichen Ortschaftsratsitzung wurde dieses Thema sorgfältig diskutiert und im Ergebnis dem Gemeinderat empfohlen, das Tragen von Burkinis aus hygienischen Gründen zu verbieten. Es gibt bisher keine Studien darüber, ob Burkinis zur Minderung der Wasserqualität beitragen! Solange es diese Studien nicht gibt geht man vom Negativfall aus, dass sie zur Minderung der Wasserqualität beitragen. Ebenfalls gibt es keine Regelung, wie viele Burkinis dem Bad (und somit der Wasserqualität) dann zumutbar sind. Somit wollte der Ortschaftsrat zukünftigen Problemen vorbeugen.
Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst!
Es war dem Gremium bewusst, dass diese Entscheidung zu heftigen Diskussionen führen wird. Gerade in Bezug auf Badeshorts, die bisher verboten waren und weiterhin verboten sind.
Leider folgte der Kehler Gemeinderat (13 Gegenstimmen, 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen) der Empfehlung des Ortschaftrates Auenheim nicht!
Shisha-Rauchen:
Gerade bei Jugendlichen zeigt sich immer mehr der Trend zum Shisha-Rauchen. Dabei wird ein mit Kohleglut gefülltes Becken aufgestellt und der durch das Verbrennen von Früchten, Tabak oder anderer Substanzen entstehende Rauch durch ein Wasserbad inhaliert. Etliche Gäste des Freibades fühlten sich durch die Rauchentwicklung gestört. Ebenfalls wurde die Kohleglut unachtsam (umfallen des Gerätes) oder bewusst (durch Auskippen) auf der Liegewiese entsorgt. Da dies eine Verbrennungsgefahr für die anderen Badegäste war, entschloss sich der Ortschaftsrat für ein Verbot von Kohleglut zu plädieren.
Der Kehler Gemeinderat erweiterte das Shisha-Verbot zu einem allgemeinen Rauchverbot bei dem das Rauchen nur in bestimmten Bereichen erlaubt sein wird. Obwohl ein allgemeines Rauchverbot sicher im Interesse der Gesundheit unserer Badegäste wäre, wollten wir nicht so weit gehen, da wir befürchten, dass unser Badpersonal -das in erster Linie für die Sicherheit der Besucher zuständig sein muss- dieses Verbot aus personellen Gründen nicht umsetzen kann. Eine einfache Beschilderung im Eingangsbereich betreffend Shisha-Verbot wäre deshalb unseres Erachtens vorläufig absolut ausreichend gewesen.
Eine Anmerkung in eigener Sache: Ich habe nie ein Burkini- und Shisha-Verbot gegenüber dem Badpersonal ausgesprochen. Dies liegt nicht in meiner Machtbefugnis.
Wassersporttreibende Vereine:
Bisher war es Kehler Vereinen möglich, kostenlos für Übungseinheiten das Schwimmbad zu nutzen. Da nun die kostenlose Nutzung auf „wassersporttreibende Vereine“ beschränkt werden sollte, befürchteten wir, dass nur eingetragene Schwimmvereine die Bäder weiterhin kostenlos nutzen können. Dies ist nach Aussage des Leiters der Abteilung Recht der Stadt Kehl allerdings weiterhin möglich.
Kiosknutzung:
Der Kiosk kann in Zukunft auch ohne Eintrittsgeld besucht werden. Hierfür gibt es eine Karte, für die 5 Euro Pfand hinterlegt werden muss. Nach 90 Minuten muss das Bad wieder verlassen werden, dann erhält man das Pfand zurück. Überschreitet man diese Zeit, erhält man die 5 € nicht zurück
Besondere Rechte der Ortschaft Auenheim:
• § 1.2 „Die besonderen Rechte der Ortschaft Kehl-Auenheim bezüglich des Freibads Kehl Auenheim bleiben unberührt“ soll entfallen.
Das Streichen dieses Paragrafen war für das Gremium nicht nachvollziehbar, da Auenheim sehr stark von den Belastungen durch den regen Besucherverkehr (durchschnittlich 121000 Besucher von Mai bis September) belastet ist. Laut Aussage des Leiters Recht könne man dies nicht in einer Bädersatzung regeln. Leider wurde bei der Änderung der Satzung zur Geschäftsordnung nicht auf diese Änderung hingewiesen! Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass ein entsprechender Passus in die Hauptsatzung der Stadt Kehl aufgenommen wird.
Fazit:
es ist für den Auenheimer Ortschaftsrat absolut unverständlich, wie wenig seitens des Gemeinderats auf seine Empfehlungen gehört wird. Wenn man ein Miteinander von Stadt und Ortschaften erstrebt muss man auch bereit sein, deren offensichtlichen Wünsche zu respektieren.
Sanja Tömmes
Ortsvorsteherin
