Badeshorts in den Kehler Bädern nicht mehr untersagt

16.03.2017

Kehler Gemeinderat ändert Satzung nach »Burkini-Diskussion« / Stellungnahme von Sanja Tömmes

Das Tragen von Badeshorts ist in den Kehler Bädern nun auch ganz offiziell nicht mehr untersagt. Eine entsprechende Satzungsänderung hat der Gemeinderat am Mittwochabend verabschiedet. Auenheims Ortsvorsteherin Sanja Tömmes nutzte erneut die Gelegenheit, um Dampf abzulassen. 

Seit einem Jahr wird in Kehl nun bereits die Neufassung der Satzung für die öffentlichen Bäder diskutiert. Am Mittwochabend hat der Gemeinderat nun schlussendlich einen Knopf drauf gemacht – in Form einer kleinen, unscheinbar wirkenden redaktionellen Änderungen, die es aber in sich hat. 

In §4, Absatz 2, der Bädersatzung, die das »Verhalten in den Bädern« regelt, hieß es bislang: »Jeder Besucher hat geeignete saubere Badekleidung zu tragen, die den allgemeinen Anforderungen an Hygiene und Anstand genügt. Insbesondere dürfen Badehosen aus hygienischen Gründen nicht über die Mitte der Oberschenkel und nicht über den Bauchnabel reichen. Es ist verboten, unter der Badekleidung Wäsche zu tragen. Im Wasser ist das Tragen von Hemden, T-Shirts oder Blusen oder sonstiger Tagesbekleidung verboten.

Über Ausnahmen aus wichtigem Grund entscheidet das Aufsichtspersonal.!« Der zweite Satz, der die Länge der Badebekleidung regelt, wird nun ersatzlos gestrichen, stattdessen wird der letzte Satz wie folgt geändert: »Das Badepersonal hat weiterhin die Aufgabe, auf geeignete und saubere Badebekleidung, die den Anforderungen an Hygiene und Anstand genügt, zu achten.« Damit sind die vor allem bei männlichen Jugendlichen beliebten Badeshorts grundsätzlich wieder erlaubt. 

Lange Debatte 

Bereits im Mai vergangenen Jahres war auf Betreiben von Auenheims Ortsvorsteherin Sanja Tömmes (Freie Wähler) zum Teil heftig über das Thema Badebekleidung gestritten worden, nachdem sich der Ortschaftsrat einstimmig für ein Verbot muslimischer Badebekleidung (Burkinis) ausgesprochen hatte, der Gemeinderat dem Ansinnen jedoch daraufhin eine Absage erteilte. Tömmes argumentierte in der durchaus auch ideologisch gefärbten Debatte seinerzeit unter anderem mit dem Gleichheitsgrundsatz: Wenn Frauen lange Badekleidung tragen dürften, müsse das auch Männern erlaubt sein. 

Daraufhin sollte das »Badeshorts-Verbot« gelockert werden. Die redaktionelle Änderung, die nun am Mittwoch einstimmig verabschiedet wurde, war bereits am 7. Dezember 2016 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt worden; Richard Schüler (CDU) stellte aber den Antrag, noch nicht darüber abstimmen zu lassen. Der Hintergrund – eine Formalie: Seit einer Neufassung der Betriebssatzung der für das Auenheimer Freibad zuständigen Technischen Dienste Kehl (TDK) im Sommer 2015 wurde der Ortschaftsrat in Fragen, die das Bad betreffen, nicht mehr gehört. 

Tömmes wandte sich daraufhin an das Regierungspräsidium (RP) Freiburg. Die Rechtsaufsichtsbehörde sollte das Beteiligungsrecht der Ortschaft Auenheim an Beschlussfassungen über Satzungsänderungen überprüfen. Ein achtseitiges Antwortschreiben liegt inzwischen auch der Redaktion der Kehler Zeitung vor. Darin vertritt das RP mit Verweis auf die Gemeindeordnung im Kern die Ansicht, dass Auenheim in Sachen Freibad tatsächlich ein Anhörungsrecht hat. 

Am Mittwochabend übte Tömmes im Gemeinderat Kritik an der Stadtverwaltung, weil diese den Inhalt der bereits Ende September ergangenen RP-Stellungnahme nicht öffentlich gemacht habe. Außerdem sprach sie den plötzlichen Wandel der Verwaltung in der Badeshorts-Frage an, die für das Verbot immer wieder hygienische Gründe angeführt und auf die Leistungsfähigkeit der Pumpen und Filter im Bad verwiesen hatte: »Für uns ist es wichtig, was es mit dem in der Vorlage aufgeführten hygienischen Problem auf sich hatte. Warum kommt jetzt hopplahopp die Erklärung, dass das Verbot abgeschafft wird? Kommen jetzt neue Filter und Pumpen?« Sie finde es ferner »unglaublich«, dass Baubürgermeister Harald Krapp in seiner Funktion als TDK-Leiter bereits im vergangenen Jahr die Anweisung gegeben habe, die Badeshorts-Verbotsschilder abzuhängen, und der Gemeinderat jetzt erst nachträglich damit befasst werde.

OB will keine Diskussion

In diesem Zusammenhang warb Tömmes auch für ihre eigene Politik als Ortsvorsteherin: »Wäre es überhaupt so weit gekommen, wenn wir keine Burkini-Diskussion angestoßen hätten?«, stellte sie als Frage in den Raum, die an diesem Abend jedoch auf Antwort warten musste. Dies sei »nicht relevant für diesen Tagesordnungspunkt«, fuhr Oberbürgermeister Toni Vetrano (CDU) der Auenheimerin in die Parade und leitete unmittelbar zur Abstimmung über.

AUS: Kehler Zeitumg vom 16.03.2017
VON: Martin Egg

 
 

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