Freibad Kehl öffnet am Mittwoch, Auenheim eine Woche später

10.06.2021

Mit der Eröffnung des Kehler Freibades läuft alles wie geplant: Am Mittwoch, 2. Juni, werden die ersten Badegäste um 10 Uhr eingelassen. In Auenheim können Schwimmer erst von Mittwoch, 9. Juni, an ihre Bahnen ziehen – hier muss kurzfristig noch eine defekte Wärmepumpe repariert werden, teilt die Stadt mit.

Der Verkauf der Dauerkarten hat bereits begonnen und auch online können Einzelkarten bereits erworben werden. Wichtig: Auch Dauerkarten-Inhaber müssen ihre Badezeiten online buchen. Und: Wer in eines der Bäder möchte, braucht einen tagesaktuellen negativen Corona-Test, muss den kompletten Impfschutz haben oder von einer Corona-Erkrankung genesen sein. Schnellteststationen werden vor beiden Bädern eingerichtet – allerdings werden sie ihren Betrieb in Kehl am 7. Juni und in Auenheim am 9. Juni aufnehmen.

◼ Preise
Eintrittskarten kosten für Erwachsene drei Euro, für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Beeinträchtigungen 2,50 Euro. Der subventionierte Preis für eine Saisonkarte liegt bei 60 Euro. Direkt an den Freibädern können – wie schon im vergangenen Jahr – keine Tickets gelöst werden.

◼ Öffnungszeiten
Beide Bäder öffnen von 10 bis 14 Uhr sowie von 15 bis 19 Uhr. In der Kernstadt können je Zeitfenster 850 Besucher kommen, in Auenheim liegt die Grenze bei 740 Menschen je Zeitfenster.
Eine weitere Besonderheit gilt es in diesem Sommer zu beachten:
In beiden Bädern gibt es einen Ruhetag.
- In Kehl ist das – der Eröffnungstag am 2. Juni ausgenommen – der Mittwoch.
- Das Auenheimer Bad bleibt dienstags geschlossen.

◼ Karten-Verkauf
Auf vielfachen Wunsch der Badegäste werden in diesem Sommer wieder Saisonkarten für Kehler Badebesucher angeboten. Sie können nicht online erworben werden, sondern sind im Kundencenter der Technischen Dienste (TDK) für beide Bäder erhältlich. Die Saisonkarten gelten entweder für das Kehler oder das Auenheimer Bad – Schwimmer müssen sich also für eines der beiden Bäder entscheiden.
Saison- und Einzelkarten können bei den TDK im Kundencenter zu den regulären Öffnungszeiten erstanden werden: montags bis mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr; donnerstags von 14 bis 18 Uhr; freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.
In den Ortsverwaltungen von Bodersweier und Auenheim gibt es ausschließlich Eintritts- und Saisonkarten für das Auenheimer Bad. In Bodersweier können Tickets von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie montags von 14 bis 16.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr an der Korker Straße 1 erworben werden, in Auenheim ist das montags von 14 bis 17 Uhr in der Raiffeisenstraße 3 möglich.

Achtung: Wer bereits vollständig geimpft ist (die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen), kann zum Kauf der Saisonkarte seinen Impfnachweis mitbringen und bekommt einen Vermerk auf die Saisonkarte. Geimpfte müssen dann ihren Impfausweis nicht bei jedem Badbesuch mitbringen.

Am Mittwoch macht das Kehler Freibad auf. © Stadt Kehl
Am Mittwoch macht das Kehler Freibad auf. © Stadt Kehl

◼ Bad-Besuch
Wer ein Einzelticket für das Bad in der Kernstadt oder in Auenheim lösen möchte, kann dies online über das Ticketsystem https://tickettune.com/tdk/eintritt/ tun. Die Nutzer können sich hier für ein Bad entscheiden und ihren Wunschtag auswählen. Ist der Badetag ausgewählt, muss man sich für eines der beiden Zeitfenster entscheiden.
Aufgrund der Begrenzung der Zahl der Badegäste müssen auch Saisonkarteninhaber online ihre Badezeiten reservieren. Und das geht so: Das entsprechende Bad anklicken, Termin und Badezeit auswählen und Onlineticket zu Saisonkarte auswählen. Auf dieselbe Weise müssen auch die kostenlosen Eintrittskarten für Kinder unter vier Jahren gebucht werden.

◼ Corona-Test
Mit der Eintrittskarte in der Hand oder auf dem Smartphone ist der Schritt ins Bad noch nicht getan. Der Einlass ist nur gestattet, wenn ein tagesaktueller negativer Coronatest, ein Genesenen- oder Impfnachweis erbracht wird. Zusätzlich müssen Badegäste einen Lichtbildausweis mitbringen, damit die Sicherheitskräfte die Personalien abgleichen können.

◼ Corona-Regeln
Im Eingangsbereich der Bäder und in den sanitären Anlagen im Gebäude gilt die Maskenpflicht. Auf den Liegewiesen oder in den Schwimmbecken ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hingegen nicht vorgeschrieben. Auch in den Bädern gelten die Corona-Bestimmungen, etwa zu Mindestabständen und Gruppengrößen. Bis zu zehn Personen aus drei Haushalten dürfen sich aktuell treffen, Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

◼ Kiosk
In beiden Bädern öffnen die Kioske.

aus: bo.de
von: Redaktion

 
 

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