Bebauungsplan Fohlenweide

2015 wurde eine Teilaufhebung des Bebauungsplans Fohlenweide beschlossen: warum?

Der Bebauungsplan sollte aufgehoben werden, damit keine Bebauung im Gebiet der Fohlenweide mehr möglich ist. Für uns war das vollkommen nachvollziehbar, da das Gebiet zwischen Dorf und Gewerbegebiet so bleiben soll wie es ist. Ohne weitere Bebauung.
Dort wird Landwirtschaft betrieben und Biotope bieten Tier- und Pflanzenarten Möglichkeiten zu leben bzw. zu bestehen.
Ein Teil der Fohlenweide ist aber bereits bebaut und war ursprünglich in die Änderung mit einbezogen. Hätte zur Folge gehabt, dass Unternehmen plötzlich direkt an reine Wohngebiete angrenzen würden und somit ihre Produktionsgenehmigung hätten verlieren können, da die Immissionswerte so nicht mehr eingehalten werden könnten.
Das hätte die Gefährdung von Arbeitsplätzen mit sich gezogen.
Wir haben also beschlossen, dass der bebaute Teil der Fohlenweide aus der Änderung genommen wird und für dieses Gebiet alles so bleibt wie es bisher war.

Die IHK wies ausdrücklich auf die Änderung der Immissionswerte hin, die Unternehmen durch die Aufhebung des gesamten Gebiets hätten. Auch das Regierungspräsidium hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass mit Aufhebung im bebauten Gebiet die Gewerbebetriebe niedrigere Immissionsgrenzwerte einhalten müssten. 

Außerdem haben wir darauf bestanden den Bebauungsplan in Bezug auf den Turnplatz, der auch im Gebiet der Fohlenweide liegt, nicht aufzuheben. Das hat damit zu tun, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Kehl noch nicht erfolgt ist
und wir somit nur zwei Möglichkeiten innerhalb des Dorfes hätten, die für einen eventuellen Neubau eines Kindergartens geeignet sind.

Für neue Baugrundstücke im Bereich des Beckäcker gibt es noch keinen Beschluss. Wie gesagt, solange es keine Fortschreibung des Flächennutzungsplans gibt, wird es in diesem Bereich nicht weitergehen. Das sollte auch allen bewusst sein, die sich für Grundstücke in Auenheim interessieren.

Was ich klar sagen kann ist, dass die weiteren Flurstücke im Beckäcker, bis auf eins, bereits von der Stadt Kehl erworben wurden und aus diesem Grund eine Erweiterung unproblematisch wäre. Aber wie gesagt, zunächst müssen wir auf die Änderung des Flächennutzungsplans warten. Wann es diese Fortschreibung geben wird, kann ich Ihnen noch nicht mitteilen. Was allerdings klar ist, ist, dass es vom BUNDESgesetzgeber klare Vorschriften gibt, den Flächenverbrauch einzudämmen und Flächenreserven in den Ortschaften verstärkt in den Blick zu nehmen.

 
 

Kontakt

Powered by Weblication® CMS