BSW - Badische Stahlwerke

In Bezug auf die Aufhebung des Bebauungsplans Fohlenweide haben sich natürlich auch die Badischen Stahlwerke gemeldet. Sie wären durch die veränderte Situation von Mischgebiet in reines Wohngebiet sogar in die Gefahr gekommen, ihre Produktionsgenehmigung zu verlieren. Dies konnte durch die Teilaufhebung verhindert werden. Aber es gab auch – einige wissen es – wieder alte und dennoch aktuelle Themen in Bezug auf die Badischen Stahlwerke. In einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates im Juni 2015 hat Herr Weiss über einige wichtige Themen informiert: 
       
Die Altschlacke vor 1985 führte zu unterschiedlichen Volumensveränderungen. Es entstanden Ausblühungen. Im Gewerbegebiet Auenheim-Süd wurden damals z.T. Grund-stücke mit diesem Material aufgefüllt. An den errichteten Bauten entstanden Risse und im Laufe der Zeit Einsturzgefahr wie beim Betriebshof Nord. Bei diesem wurde im Übri-gen Anfang 2015 der Sozialtrakt deshalb abgerissen. Der Rest des Gebäudes wird weiterhin als Lager genutzt.
Die heutige Schlacke entspricht nicht dem, was damals in unserem Gewerbegebiet aufgeschüttet wurde. Die Umweltverträglichkeit entspricht den aktuellen Anforderungen. Herr Weiss legte uns den Prüfbericht vom Amt für Umweltschutz vor.

Von BSW wurden 6 Grundwasserpegel auf landwirtschaftlich genutzter Fläche, welche mit Schlacke aufgefüllt wurde, errichtet. Proben wurden nach Vorgaben des Landrats-amts entnommen.

Die Ergebnisse der Pegel Nr.1-6 von Beprobungen von 1989 bis 1995 sowie von Mai bis Juni 2001 wurden dem Ortschaftsrat damals vorgelegt. Die Ergebnisse lagen unter den Grenzwerten. Somit wurden die Messungen damals eingestellt und keinerlei Vorgaben seitens Landratsamts und Regierungspräsidiums gestellt. Am 10. Juni letztes Jahr wurde eine neue Untersuchung des Grundwassers auf unseren Wunsch hin gemacht. Die Pegel F3, F4 und F 5 wurden zwischenzeitlich beschädigt. Somit wurden nur F1 und F2 beprobt (mitten im Schlacke-Auffüllgebiet). Das Landrats-amt war bei der Probeentnahme dabei, so dass das Ergebnis gerichtsfest ist.

Die Werte wurden durch das Landratsamt nicht beanstandet und liegen im Normalbe-reich ohne Überschreitungen. Zur Radioaktivität im Schrott ist zu sagen, dass über jeden Strahlenfund buchgeführt wird.  Durch Detektionsanlagen beim Schrotteingang, am Krangreifer und weiteren Detektoren (z. B. wenn der Stahlkorb ins Stahlwerk fährt) wird Radioaktivität geprüft. Wenn ein Nuk-lid gefunden wird, muss bestimmt werden was es ist (z. B. Uran).

Vorschrift in Deutschland: Jeder Aktivstrahler wird registriert und genehmigt. Somit kann nichts „verschwinden“.
Die Badischen Stahlwerke beschäftigen Strahlen-schutzbeauftragte. Wenn Sie sich selbst ein bisschen in das Thema Strahlung und Strahlenschutz einlesen möchten, können Sie sich im Anschluss gerne eine Broschüre des Bundesamtes für Strahlenschutz mitneh-men. Die Hefte liegen am Eingang aus.

In der Dez. Sitzung stellte Herr Doninger von den Badischen Stahlwerken die schalltechnische Untersuchung der Lärmmessungen dem Ortschaftsrats und den Bürgern vor. Lärmmessungen sind in der Zollstraße, Parkstraße, Wörthstraße und Neudorfstraße durchgeführt worden. Außerdem gibt es eine Dauermessstelle in der Neudorfstr. 45. Alle Messpunkt liegen in einer Entfernung zwischen 600 und 900 Metern.
Die Messungen wurden in der Zeit vom 21.05.2015 – 23.07.2015 durchgeführt. Das Lärmgutachten ist beim RP Freiburg am 25.11.2015 eingereicht worden. Mit einer Bestä-tigung des Gutachtens ist Anfang dieses Jahres zu rechnen. Bei den Ergebnissen sei zu erwähnen, dass alle vorgeschriebenen Werte eingehalten worden sind. In der Neudorf-straße wurde 45,1 dB bei erlaubten 49 dB gemessen, in der Parkstraße sind es 37,6 dB, erlaubt sind 43 dB, in der Zollstraße 41,4 dB, erlaubt 44 dB und in der Wörthstraße 41,0 dB, erlaubt 44 dB. Eine Kurzzeitmessung fand am 7. Juli 2015 in der Metzgerstr. 8 – im reinen Wohngebiet - statt. Auch hier kam es zu keinen Überschreitungen.
Die BSW ist dabei eine Lärmkataster zu erstellen.

Ich möchte nochmals auf das Beschwerdetelefon hinweisen und bitte alle dies auch zu nutzen, wenn es ihrer Meinung nach einfach mal zu laut war.
Gerne können Sie sich auch einen Erfassungsbogen für Beschwerdeführer mitnehmen. Liegt ebenfalls hinten aus.
Die Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen werden direkt an die Landesanstalt für Umweltschutz geleitet. Wenn es zu Überschreitungen kommen sollte, werden diese sofort ans Regierungspräsidium gemeldet. Die Behörde kann Nachmessungen beantragen.

Auch im letzten Jahr stellten die Badischen Stahlwerke die Bitte an den Ortschaftsrat, ob man nicht den alten Lärmschutzwall mit der neuen Schüttung verbinden könnte.
Weiter wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung des Grundstücks als Schlacke-Zwischenlager bis 11.2.2019 gestellt und darum gebeten, die im Grundbuch eingetrage-ne Dienstbarkeit zu löschen. Darüber ist bisher keine Entscheidung gefällt worden, wird aber in diesem Jahr wieder Thema sein. Die Stahlwerke sind nach wie vor an der Löschung der Dienstbarkeit interessiert.

 
 

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